Waldbrandschutzverordnung in Kraft ab 30. Juni 2025

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr gelten folgende Maßnahmen:

Offenes Feuer (z. B. Lagerfeuer, Grillen mit Holz oder Kohle) im Wald und in Waldnähe ist verboten

Rauchen im Wald ist strengstens untersagt

Brandgefährliche Aktivitäten wie das Wegwerfen von Zigarettenstummeln, das Entzünden von Feuerwerkskörpern oder das Abbrennen von Unkraut sind verboten

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Menschen, Tieren und der Natur. Zuwiderhandlungen werden streng geahndet.

 

Bleiben Sie aufmerksam – bei Rauch- oder Brandentwicklung bitte sofort die Feuerwehr verständigen: Notruf 122

 

Eure Freiwillige Feuerwehr Bad Schallerbach